Merz-Regierung mal wieder untätig!

Kann der leibliche Vater eines Kindes – z.B. wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist – die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten? Mit dieser Frage hat sich der Bundestag jetzt auseinandergesetzt. Vorher hatte das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt, das jetzt in ein Gesetz überführt wurde. Den Standpunkt der AfD-Fraktion hat unser Brandenburger AfD-Bundestagsabgeordnete Rainer Galla – selbst Volljurist – in der Plenardebatte deutlich gemacht. Er hebt positiv hervor, dass der Gesetzentwurf an dem Prinzip „zwei Eltern und deren Kinder“ festhält und sogenannten Mehr-Eltern-Modellen eine deutliche Absage erteilt. Warum die AfD dem Gesetzentwurf trotzdem nicht zustimmen konnte, begründet Rainer Galla in seiner Rede.

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